IVS – Positionspapier
Barrierefreiheit und Mobilität
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Dienstleistungen, Produkte und öffentlichen Orte von allen Menschen jeden Alters und mit allen unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt und ohne Einschränkungen zugänglich, erreichbar und nutzbar sind. Entsprechend sind Barrierefreiheit und Mobilität als Leitprinzipien der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verstehen. Um selbstverantwortliche Teilhabe möglich zu machen, ist es notwendig, dass allen Mitgliedern einer Gesellschaft wichtige soziale und kulturelle Systeme verfügbar und zugänglich sind.
Professionelle unterstützende soziale Arbeit hat in Form von Empowerment und Partizipation die Selbstbestimmung, Interessen und Vorstellungen der Betroffenen selbst an erste Stelle zu setzen. Zur Verwirklichung von Inklusion ist die Nutzung individueller Ressourcen aller Mitglieder einer Gesellschaft ebenso notwendig, wie die Nutzung sozialer Netzwerke. Zur Einbeziehung Betroffener ist die Einrichtung entsprechender ständiger Beiräte für Entscheidungsprozesse vorzusehen.
Damit wird die Mitarbeit der Betroffenen zum tragenden Element der Veränderung von Strukturen, Institutionen und Dienstleistungen. Barrierefreiheit und Mobilität enden nicht in einer von Institutionen, Vereinen und Verbänden vorgestellten „physischen" Umgestaltung, sondern münden in einer erweiterten Begrifflichkeit von Barrierefreiheit und Mobilität, die sich in „psychischer" Flexibilität und Diversität zu erkennen gibt. Wenn Menschen behindert werden, muss das im öffentlichen Leben wahr- und ernstgenommen werden.
Bewegungsfreiheit entsteht durch barrierefreie oder individuell begleitete Teilnahme am öffentlichen Verkehr und ersetzt Sammelfahrten und andere Abhängigkeiten. Die positive Entwicklung von Barrierefreiheit und Mobilität in den Bereichen des öffentlichen städtischen Verkehrs, der Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen, wie Ämtern, Behörden, Schulen, usw., insbesondere die Verringerung physischer Barrieren ist hervorzuheben. Im Wohnbau ist Barrierefreiheit grundsätzlich zu gewährleisten.
Hinsichtlich der „sozialen Barrierefreiheit" stellen Kommunikationseinschränkungen die wesentliche Barriere dar. Ein Anspruch auf Unterstützte Kommunikation für Menschen mit Behinderung ist notwendig, um diese Barriere zu vermindern. In Folge ist die Schaffung niederschwelliger sozialer Kommunikationsplattformen an zentralen Stellen des öffentlichen Lebens (Beispiel „Bassena") notwendig, Information und sozialer Austausch stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Teilhabe an demokratischen Prozessen durch die Bereitstellung adäquater, leicht zugänglicher Informationen zu Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten, sowie die breite Anwendung und Übersetzung von Gesetzestexten, Medikamentenbeilagen, Bedienungsanleitungen, usw. in Formen des „Leicht Lesen", Brailleschrift und anderen Formen muss gewährleistet werden.
In diesem Sinn erscheint die Installation – insbesondere in öffentlichen Einrichtungen – von kommunikativen „Multiplikatoren", d.h. von Personen notwendig, die als AnsprechpartnerInnen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.