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IVS – Positionspapier

Das persönliche Budget

1
Das Persönliche Budget ist ein gesetzlich gewährleisteter Anspruch mit optionaler Nutzung für jede Person mit Behinderung. Es verbessert und unterstützt Teilhabe am Leben in der Gemeinde. Es gilt nicht als Einkommen.
Die Wirkung im Sinne der Teilhabe gemäß der UN-Konvention ist ein wesentliches Ziel des Persönlichen Budgets.

2
Wenn Personen Unterstützung für die Verhandlung des Persönlichen Budgets benötigen, dann wird dafür ein Prozess der Unterstützten Entscheidungsfindung eingerichtet. Wenn die Personen Unterstützung für die Verwaltung des Persönlichen Budgets benötigen, dann können sie (kostenpflichtige) Unterstützungsangebote für die Administration nutzen.

3
Das Persönliche Budget ermöglicht die Zusammenstellung und Finanzierung einzelner Dienstleistungsmodule (Teilhabemodule). Diese Leistungsmodule können mit pauschal finanzierten Leistungen kombiniert werden. (z.B. über das Persönliche Budget finanzierte Freizeitassistenz für Personen in vollbetreuten Wohneinrichtungen). Das fördert den Übergang zu gemeindenaher und teilhabeorientierter Unterstützung.

4
Personen, die das Persönliche Budget nutzen, können Unterstützungsleistungen von professionellen Leistungsanbietern oder Nicht-Professionellen bzw. als Profi-Laien-Mix nutzen. Die Höhe des jeweiligen persönlichen Budgets berücksichtigt in ausreichendem Maß die Kosten, die eine entsprechend qualitätsvolle, arbeitsrechtlich abgesicherte und ausreichend entlohnte Dienstleistungserbringung verursacht.

5
Nachbarschafts- bzw. BürgerInnenhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit und individuell verwaltete geringfügige Beschäftigung können für Menschen mit Behinderung wichtige, flexible Ergänzungen zu mobilen Diensten und Persönlicher Assistenz sein.
Das Persönliche Budget ermöglicht eine an der Lebenswelt und am Sozialraum orientierte Unterstützung. Professionelle Leistungsanbieter bleiben ein notwendiger und wirksamer Teil des Unterstützungssystems, um in bestimmten Bereichen die erforderliche Qualität zu sichern.

6
Die Qualität und die Wirkung der Leistungen werden im Zusammenhang mit der Verwendung des Persönlichen Budgets regelmäßig evaluiert.
Dafür werden personenzentrierte und wirkungsorientierte Evaluierungsinstrumente unter verpflichtender Miteinbeziehung von Betroffenen entwickelt.

7
Die für Nutzung des persönlichen Budgets notwendige Unterstützungsplanung ist ein vernetzter Prozess aus mehreren Perspektiven:
die betreffende Person mit ihrem Willen, Peer Counseling/ Vertrauensperson, Fachberatung der Kostenträger, Leistungsanbieter.
Die Unterstützungsplanung wird von einer vom Kostenträger und von Leistungsanbietern unabhängigen Instanz geleitet.

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