Presseinformation - Wien, 25. November 2011
Die IVS Wien fordert: Der österreichische Monitoringausschuss zur UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung muss nachhaltig abgesichert werden.
Umsetzungsgrad UN-Konvention in Österreich
Im Rahmen der ÖKSA Jahrestagung 2011 in der Wiener Hofburg wurde am Mittwoch, den 23.11.2011, die Frage: "Wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich eingehalten?" diskutiert. Das Resümee ist ernüchternd: Drei Jahre nach Ratifizierung der UN-Konvention durch die Republik Österreich fehlt eine bundesweite Umsetzungsstrategie. Zwar soll noch im Dezember endlich der Entwurf zum Nationalen Aktionsplan (NAP) vom Sozialministerium vorgestellt werden, aber viele Fragen zur konkreten Umsetzung auf Länderebene bleiben weitgehend ungeklärt. Da die wesentlichen Kompetenzen der Behindertenhilfe in Österreich auf Länderebene liegen, fordert die IVS Wien, dass die Länder eigene Zukunftsbilder und Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeiten. Die gesetzliche Verpflichtung dazu leitet sich direkt aus der UNKonvention ab.
Monitorausschuss ja – Ressourcen nein?
Dramatisch spiegelt sich die halbherzige Umsetzung der UN-Konvention in der völlig unbefriedigenden Ressourcenausstattung des unabhängigen Monitoringausschusses im Sozialministerium wider: Obwohl die Republik gesetzlich zur Einrichtung des unabhängigen Monitoringausschusses verpflichtet ist, arbeiten die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Monitoringausschusses seit drei Jahren auf rein
ehrenamtlicher Basis. Erst seit einem Jahr wird der Monitoringausschuss mit einem Budget von € 25.000,-- dotiert, aus dem auch eine Halbtagskraft finanziert wird. Dieser geradezu lächerliche Betrag kann eigentlich nur als bewusst gesetzte, zusätzliche Barriere für die Umsetzung der UNKonvention verstanden werden.
Dank der exzellenten Expertise und dem großen Engagement der Vorsitzenden und der anderen Ausschussmitglieder konnten in den vergangenen drei Jahren dennoch substantielle Stellungnahmen zu zentralen Themen der Umsetzung der UN-Konvention erarbeitet und präsentiert werden: unter anderem zum Status der Schulintegration, zur Arbeitsintegration, zur Persönlichen Assistenz und zur Sachwalterschaft (siehe http://www.monitoringausschuss.at/ ). In über 30 Sitzungen mit intensiver Vor- und Nachbereitung hat der Monitoringausschuss damit wesentliche Impulse zur Umsetzung der UN-Konvention in Österreich gesetzt und bietet wertvolle Orientierungshilfe. Besonders mit den bislang fünf öffentlichen Sitzungen unter Beteiligung von Betroffenen, konnte der Monitoringausschuss neue inklusive Wege beschreiten.
Die IVS Wien fordert:
Der Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention in Österreich muss vom Sozialministerium unverzüglich mit den notwendigen Mitteln dotiert werden. Erst damit ist die verpflichtende staatliche Verankerung des Monitoringausschusses, wie dies die UN-Konvention vorsieht, gesichert.
Die Landesregierungen der neun Bundesländer müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention gerecht werden und im Sinne eines großen Zukunftsbildes eigene Aktionspläne zur Umsetzung erarbeiten. Betroffene Menschen mit Behinderung müssen dabei von Anfang an inkludiert werden.
Auch auf Landesebene müssen Monitoringausschüsse eingerichtet und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Nachdem sehr viele Leistungen für Menschen mit Behinderung auf Landesebene geregelt sind, muss auch die von der Konvention geforderte Überwachung auf Länderebene eingerichtet werden.
Nähere Informationen zur IVS Wien finden Sie unter www.ivs-wien.at.
IVS Wien – Daten und Fakten
Die im Mai 2011 gegründete "Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung (IVS Wien) gestaltet und entwickelt verbesserte Rahmenbedingungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung. Die IVS formiert sich aus 16 Wiener Sozialeinrichtungen, wobei es insgesamt 28 Organisationen gibt. Das Ziel des Vereins ist, aktiv die zukünftige Entwicklung der politischen und gesetzlichen Parameter in Österreich mitzubestimmen und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umzusetzen. Die IVS leistet einen wichtigen Beitrag, damit Betroffene als BürgerInnen an der Gesellschaft teilhaben können und schafft somit mehr Lebensqualität. Der Verein zeichnet sich durch gebündeltes Fachwissen, hohen Qualitätsanspruch, politische Unabhängigkeit und Offenheit aus.
Foto 1: Vorstand IVS Wien
Bildtext: v.l.n.r.:
Wolfgang Waldmüller, Vorstand IVS Wien und Geschäftsführer HABIT – Haus der Barmherzigkeit,
Robert Mittermair, Vorstandssprecher IVS Wien und Geschäftsführer LOK – Leben ohne Krankenhaus,
Marion Ondricek, Vorstand IVS Wien und Geschäftsführerin BALANCE – Leben ohne Barrieren.
Fotograf: Alex Berger/FotoGrafik, Abdruck honorarfrei
Presserückfragen-Hinweis:
IVS Wien
Robert Mittermair, Vorstandssprecher
Tel.: +43 1 890 45 37, Mobil: +43-664 60 141 410, E-Mail: pr@ivs-wien.at
comm:unications – Agentur für PR, Events & Marketing
Sabine Pöhacker und Isabella Schiefer, BA (Hons)
Tel.: +43 1 315 14 11-0, E-Mail: presse@communications.co.at