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Viele Fragezeichen

23. Mai 2025

Ein gutes Jahr?

In Bezug auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Tagkostensätze, die der FSW 2025 den Organisationen bezahlen wird, ist es ein gutes Jahr. So früh wie schon lange nicht, im Februar, haben sie vom FSW ein Angebot erhalten. Der Grund zu Jubeln hält sich dennoch in Grenzen. Die Angebote liegen zum Teil weit unter den benötigten Tagkostensätzen. Leistungen in bisheriger Qualität wackeln.

Einige Organisationen, haben unter einer zuvor länger nicht gewährleisteten Planungssicherheit, die angebotenen Kostensätze zähneknirschend angenommen. Andere Organisationen haben zum Teil erfolgreich um höhere Tagsätze gefeilscht. Und manche Organisationen ringen mit dem FSW um die Erstattung der Kosten für ihre Leistungen.

Vieles ist unklar und unausgesprochen in Bezug auf inhaltliche und wirtschaftliche Notwendigkeiten und Entwicklungen.
Eines bleibt hoffentlich. Dass der FSW bereits zu Jahresbeginn Tagkostensätze für das laufende Jahr bekanntgibt.

Partnerorganisationen? 

Die Leistungserbringer sozialer Dienstleistungen nennt der FSW Partnerorganisationen. Vielfach fühlen sich die Organisationen aber wiederholt vor vollendete Tatsachen gestellt, oder dazu gedrängt auf Zuruf flexibel auf Wünsche zu reagieren. Weit entfernt von partnerschaftlicher Zusammenarbeit.

Schon lange fordert die IVS Wien, unter anderem in persönlichen Gesprächen mit der FSW-Geschäftsführung, mit den Organisationen in eine gemeinsame Planung zu gehen, Perspektiven zu entwickeln und erwartbare Entwicklungen wie z.B. Leistungskürzungen zu besprechen.

In den letzten Jahren ist der FSW dazu übergegangen die Tarifverhandlungen weitgehend dem Controlling zu überlassen, ungeachtet der inhaltlichen Notwendigkeiten. Mit dem Fokus auf Zahlen werden die Organisationen, weitgehend losgelöst von der inhaltlichen Arbeit, mit Input-orientierten Vorgaben konfrontiert. Zumeist mit Rechtfertigungsdruck der Kosten im Verhältnis zu anderen Organisationen.

Das geht nicht spurlos an den Organisationen vorbei.
Zunehmend stellen sich Fragen der Haftung in Bezug auf Leistungen die nicht kostendeckend geführt werden können. Ebenso wackeln Zusagen für Leistungserweiterungen und neue Projekte bei unklarer Finanzierung.

Quo vadis Behindertenhilfe?

Wien ist das einzige Bundesland in Österreich in dem die Organisationen der Behindertenhilfe keinen Vertrag mit dem Kostenträger abgeschlossen haben. Die Geschäftsbeziehung beruht auf der Anerkennung der Organisationen durch den FSW, deren wesentliche Grundlagen, die vom FSW vorgegebenen und einseitig veränderbaren Förderrichtlinien und die gemeinsam entwickelten Qualitätsstandards sind.

Die Qualitätsstandards, sind die Grundlage der inhaltlichen Arbeit. Zum einen enthalten sie sehr konkrete Maßnahmen und Prozesse die von den Organisationen erfüllt werden müssen, zum anderen enthalten sie allgemeine behindertenpolitische Paradigmen und Haltungsfragen.

Inwieweit die in den Qualitätsstandards festgeschriebenen Grundlagen und Bezugsrahmen für die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (Menschenwürde, Selbst- und Mitbestimmung, Lebensqualität, Normalisierung, Partizipation, Inklusion und Sozialraumorientierung) durch die Rahmenbedingungen (Zugang zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Finanzierungssystem, Kontrollsystem) erfüllt werden können, bleibt derzeit unbeleuchtet.

Die Auswirkungen des Spannungsbogens zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und inhaltlichen Ansprüchen lässt sich kaum mehr wegdiskutieren.

Unter anderem wurden Stunden der MitarbeiterInnen reduziert, gestalten sich Einzelbetreuungen schwieriger, kommt es zu weniger Leistungserweiterungen und die Anzahl der Menschen mit Bewilligungen ohne Angebot steigt. Teils ist die Kündigung von KlientInnen mit hohem Unterstützungsbedarf und KlientInnen in immer wieder kehrenden Krisen notwendig. KlientInnen mit hohem Unterstützungsbedarf haben es schwieriger zu Leistungen zu kommen.

In Dialog treten!

Die angespannte budgetäre Situation und notwendige Sparmaßnahmen in der Stadt Wien sind allgemein bekannt. Wie der FSW damit umgehen wird, welche Antworten die Politik darauf hat und welche Auswirkungen das auf Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen und die Betreuungsorganisationen nach ziehen wird bleibt derzeit im Dunkeln.

Einmal mehr fordert die IVS in Dialog zu treten und gemeinsam den anstehenden Herausforderungen im Behindertenbereich zu begegnen.
Themen dafür gibt es genug.
Entwicklung der Behindertenhilfe in quantitativer und qualitativer Hinsicht, für welche Anspruchsgruppen brauchen wir welche Angebote, Steigerung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Unterstützungssystemen, was braucht es um sozialraumorientiert arbeiten zu können, abgestimmte Tarifverhandlungen und -gestaltung zwischen Fachbereichen, Controlling und den Organisationen, …
Und nicht zuletzt: wo bestehen Einsparungspotenziale ohne Einschnitte bei Leistungen vornehmen zu müssen – z.B. Bürokratie, Administration, …

So wie es unter Partnern gehandhabt wird.

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