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Arbeit und Beschäftigung
Positionspapier

UN Behindertenrechtskonvention
Artikel 27

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit, wie alle anderen Menschen. Sie haben das Recht ihren Lebensunterhalt durch bezahlte Arbeit zu verdienen. Dazu muss es einen offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt geben.
Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit durch geeignete Schritte. Das gilt auch für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben. 
Dazu gehören auch passende Rechtsvorschriften.

Das sagt
IVS Wien

Damit Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf arbeiten können, müssen bestehende Angebote weiterentwickelt werden. Gesetzliche Rahmenbedingungen müssen flexibler werden.

Die diskriminierende Beurteilung nach „Arbeitsfähigkeit“ oder „Nicht- Arbeitsfähigkeit“ muss abgeschafft werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um maßgeschneiderte und individuelle Arbeitsmodelle für Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Das gilt auch für Menschen, die derzeit als „nicht arbeitsfähig“ gelten und deshalb keinen Feststellungsbescheid besitzen. Auch sie müssen die Möglichkeit bekommen, am 1. Arbeitsmarkt tätig zu werden.

Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungsformen

Neben dem Begriff der „Nicht-Arbeitsfähigkeit“ ist auch der Begriff der „Nicht- Bildungsfähigkeit“ eine massive Diskriminierung.

Wichtig ist die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen. Menschen mit Behinderungen müssen aus der Tagesstruktur in eine geringfügige Beschäftigung oder auch in eine reguläre Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung mit flexiblen Eingliederungsbeihilfen wechseln können. Wenn die Integration in den 1. Arbeitsmarkt nicht dauerhaft gelingt, muss es eine Rückkehrgarantie in die Tagesstruktur nach § 9 CGW geben.

Wahlfreiheit & Sozialrechtliche Gleichstellung

Jede betroffene Person wird bei ihrer Entscheidung unterstützt, ob sie am regulären Arbeitsmarkt, in einem sozialökonomischen oder einem Integrativen Betrieb, in einem genossenschaftlich organisierten Projekt oder in einer Tagesstruktur-Einrichtung beschäftigt werden will. Alle Angebote müssen sozialversicherungsrechtlich gleichgestellt werden.

Sozialrechtliche Gleichstellung bedeutet gleicher Erwerb von Beitragszeiten in der Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Menschen mit Behinderungen sollen auch ein Entgelt in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich erhalten.
Damit die betroffenen Personen tatsächlich selbst entscheiden und teilhaben können, braucht es als Maßnahme die Unterstützte Entscheidungsfindung. Es muss auch ein ausreichendes Angebot an Plätzen in allen Bereichen sichergestellt werden.

Barrierefreie (Peer) Beratungsangebote

Menschen mit Behinderungen erhalten die Möglichkeit einer umfassenden Berufsorientierung und persönlichen Zukunftsplanung im Bereich Arbeit und Beschäftigung. Dafür sollen unter anderem barrierefreie (Peer) Beratungsangebote im örtlichen Sozialraum bereitgestellt werden.



Das Chancengleichheitsgesetz Wien eröffnet viele Möglichkeiten, diese sollen großzügig genutzt werden. Die Gründung von Betrieben, die gezielt Menschen mit Behinderungen in einem Dienstverhältnis anstellen wollen, soll gefördert werden. Die Voraussetzungen dafür finden sich in den § 10 und § 11 CGW.

Aus- und Fortbildungsangebote werden gezielt so gestaltet, dass sie auch für Personen zugänglich sind, die nach § 9 CGW leistungsberechtigt sind.
Eingliederungsbeihilfe, Integrationsbegleitung und persönliche Assistenz stehen auch Personen zur Verfügung, die als nicht arbeitsfähig eingestuft sind.

Bild: Herr Martinak hilft im Büro © Habit 

Dafür setzt sich die IVS Wien ein:

  • Aufhebung des Begriffes „Arbeitsunfähigkeit“
  • Lohn statt Taschengeld in tagesstrukturierenden Einrichtungen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen, die einen durchlässigen Arbeitsmarkt ermöglichen
  • Rechts- und Finanzsicherheit für Personen, die zwischen Beschäftigungsmöglichkeiten wechseln

IVS Wien
Download

Das Positionspapier zum Thema „Arbeit & Beschäftigung“ der Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderungen, kurz IVS Wien, steht hier als PDF zum Download bereit.

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