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Barrierefreiheit und Mobilität
Positionspapier

UN Behindertenrechtskonvention
Artikel 9, Artikel 20 und 21

Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen und in allen Lebensbereichen voll teilhaben können. Die Vertragsstaaten treffen daher geeignete Maßnahmen. Das Ziel ist:  Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen.

Das sagt
IVS Wien

Barrierefreiheit und Mobilität sind Leitprinzipien für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Um selbstverantwortlich teilhaben zu können, müssen alle Mitglieder einer Gesellschaft Zugang zu wichtigen sozialen und kulturellen Systemen haben.

Barrierefreiheit bedeutet: Alle Dienstleistungen, Produkte und öffentlichen Orte sind für alle Menschen jeden Alters und mit allen unterschiedlichen Fähigkeiten gleichberechtigt und ohne Einschränkungen zugänglich, erreichbar und nutzbar.

In Österreich werden rund 1,7 Millionen Menschen, das sind etwa 20% der Gesamtbevölkerung, in irgendeiner Form durch Barrieren an einem uneingeschränkten selbstbestimmten gesellschaftlichen Leben gehindert. Darunter sind Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Seh- und Hörbehinderungen, mit psychischen oder neurologischen Behinderungen und mit intellektuellen Behinderungen.

Mehr als baulichen Barrieren

Umfassende Barrierefreiheit ist weit mehr als der in der öffentlichen Wahrnehmung vorherrschende Abbau von baulichen Barrieren. Auch kommunikative, soziale, psychische und finanzielle Barrieren machen Gruppen von Menschen die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen unmöglich.

„Nichts über uns, ohne uns“ ist der Leitsatz der Selbstbestimmt-Leben Bewegung.

Die Mitarbeit der Betroffenen muss zum tragenden Element der Veränderung von Strukturen, Institutionen und Dienstleistungen werden.

Bewegungsfreiheit

Persönliche Bewegungsfreiheit entsteht durch barrierefreie oder individuell begleitete Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Sie ersetzt Sammelfahrten und andere Abhängigkeiten.

Die Entwicklung von Barrierefreiheit und Mobilität in den Bereichen des öffentlichen städtischen Verkehrs, der Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen, wie Ämtern, Behörden, Schulen, insbesondere die Verringerung physischer Barrieren ist positiv zu bewerten.

Im Wohnbau muss Barrierefreiheit grundsätzlich gewährleistet werden.

Kommunikative Barrierefreiheit

Kommunikationseinschränkungen stellen hier die wesentliche Barriere dar. Studien gehen davon aus, dass bis zu 40% der Bevölkerung der Alltagssprache nicht mehr ausreichend folgen können. Sie sind damit von wesentlichen Informationen und Teilhabe-Prozessen ausgeschlossen.

Einfache, verständliche Sprache bis zu Informationen in „Leicht Lesen“ in unterschiedlichen Sprachniveaus ermöglichen breiten Gruppen von Menschen Zugang zu Information.

Angebote der Unterstützten Kommunikation sind für bestimmte Personengruppen eine Grundvoraussetzung, damit sie sich aktiv an gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können.

Die Teilhabe an demokratischen Prozessen muss für alle Menschen möglich sein. Dafür müssen geeignete, leicht zugängliche Informationen zu Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten bereits gestellt werden.

Auch Gesetzestexte, Medikamentenbeilagen, Bedienungsanleitungen, und andere Texte müssen in Form von „Leicht Lesen“, Brailleschrift und anderen Formen verfügbar sein.

Telefonieren © Balance 2023

Bild: Kunde beim Telefonieren © Balance

Empowerment und Partizipation

Bei der professionellen unterstützenden sozialen Arbeit sind Empowerment und Partizipation die Kernthemen. Die Selbstbestimmung, Interessen und Vorstellungen der Betroffenen selbst müssen an erster Stelle stehen. Damit Inklusion Wirklichkeit werden kann, müssen die individuellen Ressourcen aller Mitglieder einer Gesellschaft ebenso genutzt werden wie soziale Netzwerke.

Dafür setzt sich die IVS Wien ein:

  • Persönliches Budget für alle Menschen mit Behinderungen
  • Recht auf aktive und inaktive Gestaltung der Freizeit, spontan oder geplant
  • Barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel.
    Informationen zum öffentlichen Verkehr sind barrierefrei.
  • Barrierefrei zugängliche öffentliche Gebäude, Einrichtungen und Medien (Ämter, Behörden, ORF, Kinos, Theater, Lokale, …)
  • Verpflichtende gesetzliche Regelungen für Mehrsinne-Leitsysteme
  • Alternativkonzepte zum Fahrtendienst.
    Mobilitätsunterstützung wird ausgebaut.
  • Verankerung des Themas umfassende Barrierefreiheit in diversen Ausbildungen. Zum Beispiel ArchitektInnen, VerkehrsplanerInnen, RaumplanerInnen, Pflegepersonen, ÄrztInnen, ….
  • Einbindung Betroffener in Konzeption und Umsetzung.

IVS Wien
Download

Das Positionspapier zum Thema „Barrierefreiheit & Mobilität“ der Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderungen, kurz IVS Wien, steht hier als PDF zum Download bereit.

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