Information zur
Staatenprüfung zur UN Behindertenrechtskonvention
Keine Überraschung brachte die Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vom 21. bis 23. August.
Nichts was viele nicht schon zuvor gewusst und Menschen mit Behinderungen vor allem erlebt haben. Trotz rechtlicher Verpflichtung ignoriert Österreich beharrlich die Umsetzung weiter Teile der UN BRK.
Klare Worte vom UN-Fachausschuss zur mangelnden Umsetzung der Behindertenrechtskonvention.
Klare Worte vom UN-Fachausschuss zur mangelnden Umsetzung der Behindertenrechtskonvention.
Es gibt keinen umfassenden Plan zur De-Institutionalisierung von Wohneinrichtungen. Ein Mangel herrscht an gemeindenahen bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten. Für die Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen gibt es zwar eine bundesweite Richtlinie, die Umsetzung ist aber von der Bereitschaft der Bundesländer abhängig.
Viele Frage gab es zur Großbaustelle Bildung. Nach der Abschaffung der inklusiven Bildungsregionen gibt es keine weiteren Anstrengungen ein Schulsystem für alle Kinder und Jugendliche zu installieren. Nach wie vor wird Kindern mit Behinderungen der Besuch einer Regelschule verwehrt oder sie bekommen nicht die Unterstützung die sie benötigen. Ein Rechtsanspruch auf das 11. und 12. Schuljahr fehlt noch immer.
Noch immer gehen rd. 25.000 Menschen mit Behinderungen in eine Tagesstruktur ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung und erhalten für ihre Tätigkeiten ein Anerkennungsgeld (Taschengeld) statt wie gefordert einen entsprechenden Lohn.
Seit der letzten Staatenprüfung 2013 kam es zu Verschlechterungen in den Barrierefreiheits-Standards im Wohnbau. Für digitale Barrierefreiheit existieren zwar gesetzliche Standards, die Einhaltung ist aber mangelhaft.
Nicht immer liegt es am benötigten Gestaltungswillen oder einer grundsätzlichen Verweigerung Änderungen und Maßnahmen im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention einzuleiten. Die Konvention sieht eine umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen vor. Und die betrifft alle Gebietskörperschaften. Vom UN-Fachausschuss heftig kritisiert wird die mangelnde Kooperation und Mitwirkung der Bundesländer, die notwendige Strukturreformen verhindern.
Solange Bund, Länder und Gemeinden kein Bewusstsein für eine gemeinsame Verantwortung erkennen und gezielt und abgestimmt an den Baustellen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention arbeiten, solange werden gesetzliche Änderungen in ihrer Umsetzung konterkariert (z.B. Erwachsenenschutzgesetz, keine generelle Arbeitsunfähigkeit bis 25 Jahre), solange werden Initiativen einzelner Gebietskörperschaften nicht mehr als Ideen bleiben (z.B. Persönliche Assistenz) und so lange werden Art und Umfang von Leistungen abhängig von Postleitzahl des Wohnortes bleiben.
Bund, Länder und Gemeinden in Verantwortung
Solange Bund, Länder und Gemeinden kein Bewusstsein für eine gemeinsame Verantwortung erkennen und gezielt und abgestimmt an den Baustellen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention arbeiten, solange werden gesetzliche Änderungen in ihrer Umsetzung konterkariert (z.B. Erwachsenenschutzgesetz, keine generelle Arbeitsunfähigkeit bis 25 Jahre), solange werden Initiativen einzelner Gebietskörperschaften nicht mehr als Ideen bleiben (z.B. Persönliche Assistenz) und so lange werden Art und Umfang von Leistungen abhängig von Postleitzahl des Wohnortes bleiben.
Empfehlungen zur Staatenprüfung
Der UN-Fachausschuss hat seine Empfehlungen zur Staatenprüfung veröffentlicht. Einleitend werden die positiven Aspekte in der Umsetzung der Konvention wie z.B. das Erwachsenenschutzgesetz, den NAP Behinderung 2022-2030 und das Barrierefreiheitsgesetz angesprochen.
In der Folge wird ausführlich auf die kritischen Punkte die Teil der Befragung waren eingegangen und Empfehlungen für notwenige Maßnahmen ausgesprochen.
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