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Wiener Mindestsicherung in Diskussion

23. Oktober 2025

Stellungnahme der IVS Wien – Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderungen zu den geplanten Änderungen in der Wiener Mindestsicherung.

In den letzten Wochen wurden nach und nach Pläne für Änderungen der Wiener Mindestsicherung präsentiert, die zum Teil unmittelbare Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben könnten, auf die wir hiermit hinweisen:

Wohngemeinschaften werden in Zukunft als Bedarfsgemeinschaften behandelt

Es gibt viele unterschiedliche Formen von Wohngemeinschaften, in denen Menschen mit Behinderungen leben und betreut werden, die auf die Mindestsicherung als Einkommen angewiesen sind. Das sind zum Beispiel teilbetreute Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Garconnierenverbünde für Menschen mit Behinderungen, die baulich nicht eindeutig in Einzelwohnungen unterteilt sind. Die Finanzierung in diesen Wohnformen erfolgt über das Teilbetreute Wohnen, d.h. die jeweiligen KlientInnen verfügen über ihr eigenes Einkommen (in der Regel in Form der Mindestsicherung oder einer Pension) und bestreiten daraus ihren Lebensunterhalt. In einer etwaigen Novellierung des Gesetzes müsste also klar deklariert sein, dass betreute Wohnformen dieser Art nicht als Bedarfsgemeinschaften behandelt werden.

Menschen, die subsidiär schutzberechtigt sind, werden in Zukunft keine Mindestsicherung mehr erhalten

Es gibt zumindest einzelne Menschen mit Behinderungen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde und eine Leistung aus der Behindertenhilfe beziehen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Menschen dann überhaupt noch eine Leistung der Behindertenhilfe beziehen können und – wenn ja – in welcher Form. Im Teilbetreuten Wohnen bedarf es eines Einkommens, das ausreicht eine Wohnung und den Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit der Grundsicherung ist dies nicht möglich, weil die entsprechende Leistung in der Regel nicht einmal die Wohnkosten abdeckt. Wenn gewünscht wird, dass die Leistungen der Behindertenhilfe für diese Personengruppe zur Verfügung stehen, müsste sichergestellt werden, dass sie bei Zuerkennung einer solchen Leistung weiterhin Anspruch auf Mindestsicherung haben.

Auswirkungen auf teilbetreutes Wohnen

Generell ist aus Sicht der IVS Wien zu berücksichtigen, dass die Belastungen für Menschen mit Behinderungen, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind, aufgrund der hohen Teuerung in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Gleichzeitig gibt es das Bestreben des Fonds Soziales Wien, möglichst viele Leistungen im Bereich Wohnen auf das Teilbetreute Wohnen umzustellen, das ein ausreichendes Einkommen voraussetzt. Diese durchaus positive Entwicklung könnte durch eine Reduzierung der Einkommen konterkariert werden.

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