Auswirkungen der Kürzungen auf Menschen mit psychischen Erkrankungen
2025 hat die Stadt Wien im Rahmen der Budgetkonsolidierung umfangreiche Kürzungen beschlossen, die sich zum Teil massiv auf Menschen mit psychischen Erkrankungen auswirken.
Im Rahmen der Plattform Zukunft Psychiatrie wurden diese Auswirkungen zusammengefasst:
Kürzungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Die Kürzungen bei der Mindestsicherung sind für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen dramatisch und führen zu deutlichen Einkommensverlusten.
• Bei Bezieher*innen von Dauerleistungen werden die Sonderzahlungen um 50% reduziert. Das entspricht einem Einkommensverlust von € 1.200,00 pro Jahr. Dies betrifft die Menschen mit Behinderungen, die keinen Anspruch auf den sogenannten Behindertenzuschlag nach dem Sozialhilfegrundsatzgesetz haben.
• Bisher hatte die Stadt Wien für Bezieher*innen einer Dauerleistung den sogenannten zumutbaren Wohnaufwand (das ist der Prozentsatz der Leistung, der für das Wohnen aufgewandt werden muss) gegenüber anderen Bezieher*innen der Mindestsicherung von 25% auf 13,5% bzw. 9% reduziert. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass Bezieher*innen der Dauerleistung und Menschen mit Behinderungen nicht arbeitsfähig sind und damit eben dauerhaft von der Mindestsicherung leben müssen und diese nicht nur kurzfristig auf sie angewiesen sind. Diese Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen. Je nach Höhe der Miete führt dies zu starken Einbußen, die monatlich bis zu € 200,00 ausmachen können.
• Für subsidiär schutzberechtigte Menschen wurde die Mindestsicherung überhaupt ersatzlos gestrichen. Von dieser Maßnahme sind natürlich auch viele Menschen mit psychischen Erkrankungen betroffen, weil gerade unter geflüchteten Menschen posttraumatische Belastungsstörungen sehr häufig sind.
Keine andere Bevölkerungsgruppe ist so stark von den Kürzungen betroffen, wie Menschen, die auf eine Mindestsicherung angewiesen sind. Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen sind überproportional von diesen Maßnahmen betroffen und können bis zu € 300,00 monatlich verlieren. Sie leben ohnehin unter der gesetzlich festgelegten Armutsgrenze und müssen nun eine weitere Prekarisierung ihrer Lebensbedingungen hinnehmen.
Schließung von Einrichtungen
In den letzten Monaten wurden zahlreiche Einrichtungen geschlossen, die für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtige Anlaufstellen waren und sie in ihrer Rehabilitation begleiteten.
Geschlossen wurden z.B.
• Das Sozialpsychiatrische Zentrum der Caritas Wien. Diese schon seit Jahrzehnten bestehende Einrichtung in der Wiedner Hauptstraße wurde – nachdem schon vor einigen Jahren die medizinischen Leistungen gestrichen wurden – im Jänner 2026 endgültig geschlossen.
• Die Qualifizierungsprojekte von Promente Wien, die für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen eine stabile Beschäftigung ermöglichten, wurden mit Ende 2025 ersatzlos geschlossen.
• Zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen in der Sucht- und Drogenhilfe, von denen natürlich auch viele Menschen mit psychischen Erkrankungen profitiert haben, wurden geschlossen.
• Auch sehr erfolgreiche Qualifizierungsprojekte für Menschen mit Behinderungen wurden beendet (wobei es sich hier um eine Entscheidung des Sozialministeriums handelt, die nichts mit den Wiener Budgetmaßnahmen zu tun hat).
Qualitätsverlust und Verunsicherung
Abgesehen von den Schließungen wurden die Kostensätze für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Wohnungslosenhilfe, die von vielen Menschen mit psychischen Erkrankungen genutzt werden, vom Fonds Soziales Wien für 2026 im Schnitt lediglich mit 1% erhöht, womit die Kostensteigerungen nur zum Teil abgedeckt wurden. Diese Kürzungen gehen natürlich auch mit einem Qualitätsverlust einher.
Am dramatischten sind hier die Kürzungen in der Flüchtlingshilfe, die eine halbwegs adäquate Unterstützung von geflüchteten Menschen immer schwieriger machen.
Ebenfalls sehr bedenklich ist der vorläufige Stopp des Ausbaus von Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Derzeit gibt es zahlreiche Menschen, die zwar einen Leistungsanspruch haben, aber mangels Angebot diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Dadurch erhöht sich auch der Druck auf psychiatrische Abteilungen, die häufig für Patient*innen, die entlassen werden könnten, keine adäquaten Nachsorgeplätze finden.
Die hier beschriebenen Entwicklungen lösen natürlich bei Menschen mit psychischen Erkrankungen große Unsicherheiten aus. Ganz zentral sind hier die finanziellen Einbußen bei Mindestsicherungsbezieher*innen zu nennen. Die Schließung von Einrichtungen führt zum Verlust von haltgebenden Strukturen, die wiederum mit Vereinsamung und Krisen einhergehen können. Aber auch Menschen, die in Betreuung sind, machen sich Sorgen um ihre Zukunft und sind zum Teil sehr verunsichert.
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